Neue Beitragsstruktur ab 2024

Wer zahlt wie viel Mitgliedsbeitrag?

01.01.2024 | Die IG Metall finanziert sich ausschließlich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Somit sorgt jedes Mitglied mit seinem Beitrag nicht nur für sich selbst, sondern steht auch für andere ein. Das ist unser Prinzip der Solidarität. Unsere Satzung regelt, wer wie viel Beitrag zahlt.

Fotograf: Christian v. Polentz

Neu ab 1.1.2024

  • Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, in betrieblicher Ausbildung/ dualem Studium
  • Soloselbstständige
  • Erwerbslose im Arbeitslosengeldbezug
  • Rentner*nnen
  • Kranke mit Entgelterersatzleistung
  • Umschüler*innen
  • Studierende / Schüler*innen in Vollzeitweiterbildung
  • Erwerbslose mit Bürgergeldbezug
  • Personen in Elternzeit
  • Kranke mit Sozialleistung
  • Personen in Privatinsolvenz
  • Freiwilliger Wehrdienst
  • Freiwilliger Zivil-/Sozialdienst

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