Wir gehen davon aus, dass jedes BR-/JAV- und SBV-Mitglied 10 bis 20 % seiner Arbeitszeit für Weiterbildung benötigt.
Freistellung nach § 37.6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
und SGB IX § 96.4
In diesen Seminaren werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit von Betriebsrat (BR), Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) erforderlich sind. Anspruch haben BR/JAV/SBV als Gremium, nicht das einzelne Mitglied. Das Gremium, nicht das einzelne Mitglied, das zum Seminar fahren soll, teilt dem Arbeitgeber die Teilnahme und zeitliche Lage des Seminars mit. Der Arbeitgeber übernimmt alle Kosten gemäß § 37.6 BetrVG bzw. SGB IX § 96.4 (Lohnfortzahlung, Seminarkosten, Fahrtkosten). Der Arbeitgeber kann nicht entscheiden, ob ein Seminar den Vorschriften des § 37.6 BetrVG entspricht. Dies steht allein im Ermessen des Betriebsrates. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Das Verfahren in strittigen Fällen ist im BetrVG geregelt. Hierbei ist in jedem Fall sofort die IG Metall Verwaltungsstelle zu informieren und einzubeziehen.
Freistellung nach § 37.7 BetrVG
In diesen Seminaren werden Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit von BR und JAV geeignet sind. Anspruch hat jedes BR-/JAV-Mitglied individuell für drei Wochen, erstmalig Gewählte für vier Wochen pro Amtszeit. Auch hier fasst das Gremium einen Beschluss über die Teilnahme. Der Arbeitgeber zahlt nur den Lohn weiter. Seminarkosten und Fahrtkosten für IG Metall Seminare werden von der IG Metall für ihre Mitglieder übernommen.
Bildungsurlaub (BUG)
Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) hat jede/r Arbeitnehmer/in und jede/r Auszubildende pro Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub. Ansprüche aus zwei Jahren können zu zehn Tagen angesammelt werden. Seminargebühren und Fahrtkosten für IG-Metall-Seminare werden von der IG Metall für ihre Mitglieder übernommen.
WICHTIG: Anmeldungen nur mit Seminar-Anmelde-Formular bei IG Metall Verwaltungsstelle Braunschweig, z. Hd. Claudia Raser.