Mitgliederinfo: Betriebsrenten anpassen

31.03.2008 | Alles wird teurer - auch für Betriebsrentner. Trotzdem bekommen sie häufig über Jahre keinen Cent mehr. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig: Alle drei Jahre muss der frühere Arbeitgeber eine Anpassung der Betriebsrente prüfen.

Arbeitgeber, die ihren ehemaligen Beschäftigten oder deren Hinterbliebenen eine Betriebsrente gewähren, haben die Pflicht, alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrente zu prüfen. Der Kaufkraftverlust seit der letzten Erhöhung soll ausglichen werden. Doch es kommt immer öfter vor, dass die Arbeitgeber weder die Betriebsrente erhöhen noch die Empfänger über das Prüfungsergebnis informieren. Viele Betriebsrentner wissen nichts von ihrem Recht oder darüber, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können.

 

Gesetzlich festgelegt ist, für welche Arbeitgeber die Prüfungspflicht entfällt. Das ist der Fall,  wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, die Betriebsrenten jährlich um ein Prozent zu erhöhen; die Betriebsrente in Form einer Direktversicherung oder Pensionskasse abgeschlossen wurde und die Überschussanteile zu höheren Betriebsrenten verrechnet werden; eine Betriebsrente vereinbart wurde, die nur den Werterhalt zusichert oder ein fester Kapitalbetrag zugesagt wurde, der als Rente oder in Raten ausgezahlt wird.

 

Nähere Informationen zur Rechtslage hält die IG Metall für ihre Mitglieder bereit.

 

Unten finden Sie ein Musterschreiben für diejenigen, die ihre Ansprüche beim ehemaligen Arbeitgeber anmelden wollen.

Von: mm/dud

Unsere Social Media Kanäle