25.11.2024 | Die IG Metall wird die Beschäftigten der Volkswagen AG im Tarifgebiet des Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ab dem 1. Dezember 2024 zu Warnstreiks aufrufen. Damit signalisieren die Beschäftigten, dass sie bereit sind, die Forderungen der IG Metall auch kampfweise durchzusetzen.
Die Warnstreiks sollen den Einigungsdruck auf die Arbeitgeber erhöhen. Wie bei der Urabstimmung und anschließenden Streiks soll den Arbeitgebern deutlich gemacht werden, wie es um die Einsatzbereitschaft der Gewerkschaftsmitglieder und der Beschäftigten steht.
Das Koalitionsrecht in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert und sichert nicht nur das Streikrecht nach der Urabstimmung, auch Warnstreiks sind vom Koalitionsrecht gedeckt. Dies gilt auch für Auszubildende.