06.12.2024 | Die Warnstreiks finden alle in Form einer Frühschlussaktion statt.
Verhalten bei Warnstreiks - keine Abmeldepflicht bei Warnstreik
Muss ich mich bei meiner/m Vorgesetzten abmelden oder die Teilnahme am Warnstreik im Vorfeld mitteilen?
Nein, bei einer Teilnahme am Warnstreik besteht keine Pflicht sich abzumelden, dies im Vorfeld mitzuteilen oder sich in eine Liste einzutragen. Auch brauchen Beschäftigte für ihre Teilnahme an einem Warnstreik keine Genehmigung ihres Vorgesetzten. Wer am Warnstreik teilnehmen möchte, kann das einfach machen. Das gilt auch im Homeoffice in mobiler Arbeit. Auf spätere Nachfragen ist wahrheitsgemäß zu antworten.
Darf ich im Homeoffice meine Teilnahme am Warnstreik im Abwesenheitsassistenten dokumentieren? Oder muss ich das sogar?
Die Arbeitsniederlegung im Homeoffice ist denkbar einfach: Man stellt für die Dauer des Warnstreiks (die sich aus dem Streikaufruf ergibt) die Tätigkeit ein, beantwortet keine Emails und geht nicht ans Telefon. Gut wäre aber, wenn auch der Arbeitgeber mitbekommt, dass man sich am Warnstreik beteiligt und die Forderungen der IG Metall dadurch unterstützt. z.B. durch einen Abwesenheitsassistenten mit der Botschaft: „Derzeit bin ich im Warnstreik, um die berechtigten Forderungen der IG Metall zu unterstützen!“ Ist das erlaubt? Eindeutig ja! Damit wird nur dokumentiert, dass ich mein grundrechtlich geschütztes Streikrecht ausübe. Der Warnstreik im Homeoffice muss sichtbar sein! Und dies sichert auch gegen einen späteren Vorwurf der unberechtigten Abwesenheit während der Arbeitszeit ab. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.