Bildung

Bock auf Bildung?

Unsere Arbeitswelt verändert sich rasant - sei es durch Digitalisierung, Globalisierung oder neue Tarifentwicklungen. Umso wichtiger ist es, dass wir als Beschäftigte informiert, vorbereitet uns stark organisiert sind. Genau hier setzen die IG Metall Seminare an. Sie geben uns das nötige Wissen über unsere Rechte, stärken unsere Argumentationsfähigkeit und fördern den Zusammenhalt in Gesellschaft und Betrieb.

Nutzen wir diese Chance! Denn nur wer Bescheid weiß, kann auch für gute Arbeitsbedingen und faire Löhne eintreten. 

Bildung.Macht.Stark.

FAQ Bildung

Wie ist die Freistellung geregelt?

Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) hat jede/r Arbeitnehmer/in und jede/r Auszubildende pro Jahr Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub. Ansprüche aus zwei Jahren können zu zehn Tagen angesammelt werden.

Wie funktioniert die Freistellung im Unternehmen?

BU muß so früh wie möglich, in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Abteilung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über den Antrag auf Bildungsurlaub( PE284a).Der Antrag ist vom Vorgesetzten zu unterschreiben und beim HR Beratungscenter einzureichen. Dem Antrag auf Bildungsurlaub ist bei der Beantragung die unterschriebene Seminarbewerbung der IG Metall oder der Anerkennungsnachweis aus der Einladung zum Seminar beizulegen. Ebenso ist es möglich die Freistellung über den Self Service zu beantragen.

Wie melde ich mich zu einem IG Metall Seminar an?

  1. Du verschaffst dir einen Überblick der angebotenen Seminare in den Bildungsprogrammen der IG Metall (Bundesweit, bezirklich und Seminare für Volkswagen).
  2. Die angebotenen Seminare findest du hier auf unserer Homepage unter Bildungsprogramme
  3. Zur Beratung stehen die Mitglieder der Vertrauenskörperleitung und der Bildungsberater zur Verfügung.
  4. Das ausgewählte Seminar beim Bildungsberater auf freie Plätze überprüfen.
  5. Die Seminarbewerbung ausgefüllt an den Bildungsberater oder die Mitglieder der Vertrauenskörperleitung übermitteln (Wichtig! Unterschrift und E-Mail Adresse angeben).
  6. Die Einladung erfolgt spätestens 6-8 Wochen vor Seminarbeginn.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Seminar oder zu kurzfristiger Absage behält sich die IG Metall vor, Ausfallgebühren zu erheben.

Was muss ich nach dem Seminar machen?

In jedem Fall ist eine Teilnahmebescheinigung innerhalb von 4 Wochen nach der Bildungsmaßnahme beim HR Beratungscenter einzureichen.

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