28.10.2024 | Die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie sind bis heute ergebnislos geblieben. Auch nach der zweiten Verhandlung haben die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot vorgelegt.
Jetzt ist es an der Zeit Gesicht zu zeigen für unsere Forderungen und die Arbeit niederzulegen – ob im Betrieb oder in mobiler Arbeit im Homeoffice.
Wir fordern:
7% mehr Entgelt und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung von 170 Euro.
Gewerkschaftlich organisierte Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht sind rechtlich zulässig.
Alle von der IG Metall aufgerufenen Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit sind deshalb rechtmäßige Kampfmaßnahmen und verstoßen somit nicht gegen den Arbeitsvertrag.
Auch Beschäftigte im Homeoffice haben das Recht, sich am Warnstreik zu beteiligen und ihre Arbeit niederzulegen.
Zeitarbeitskräfte dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.