07.06.2023 | Wenn die Preise steigen, müssen auch die Gehälter steigen - das ist die klare Auffassung der IG Metall. Daher ist es erfreulich, dass sich mit der Juni-Entgeltabrechnung auch die monatlichen Gehälter der Beschäftigten der Volkswagen AG sowie der VW-Tochterunternehmen um 5,2 Prozent erhöhen. Bereits im Februar haben diese eine steuerfreie Zahlung von 2.000 Euro als Ergebnis der Tarifrunde 2022 erhalten. Weitere 1.000 Euro fließen brutto wie netto im Januar 2024. Ferner wird die Entgelttabelle im Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent angehoben.
„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und schafft finanzielle Planungssicherheit. Die Entgelterhöhung nimmt etwas Druck vom Portemonnaie, denn überall sind die Preise spürbar teurer geworden. Für die Kolleginnen und Kollegen ist das sicherlich ein solides Polster, um der Sommerzeit entspannter entgegenzublicken, mit der Familie Urlaubspläne zu schmieden oder anstehende Haushaltsinvestitionen zu tätigen“, erklärt Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall und Verhandlungsführer der Gewerkschaft beim VW-Haustarif.
Daniela Cavallo, Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Volkswagen AG, sagt: „Unser Tarifabschluss liegt nun seit sechs Monaten hinter uns und der Preisdruck ist auch weiterhin überall spürbar. Deshalb freut es mich umso mehr, dass uns auch in schwierigen Zeiten dieses solide Ergebnis geglückt ist und die Kolleginnen und Kollegen ab Juni mit 5,2 Prozent Plus nachhaltig mehr Geld im Portemonnaie haben. Das ist übrigens auch ein Verdienst unserer gut organisierten Belegschaft, die unseren Forderungen während der Verhandlungen so viel Nachdruck verliehen hat.“
Die Entgelterhöhungen sowie die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie sind Ergebnis des im November 2022 erzielten Tarifabschlusses, der zudem eine Verlängerung der Altersteilzeit sowie die Festschreibung von 1.400 Ausbildungsplätzen bei Volkswagen pro Jahr vorsieht. Ferner wurden weitere Benefits für Auszubildende und Dual Studierende auf den Weg gebracht.
(Pressemitteilung des IG Metall Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt)