Betriebsratswahlen von März bis Mai 2014

Zufriedenheit mit Betriebsrat ist höher

28.01.2014 | Betriebsräte setzen sich für gute Arbeitsbedingungen ein. Sie sind Ansprechpartner für die Beschäftigten und nehmen ihre Interessen wahr. Betriebe mit Betriebsrat zahlen mehr und die Arbeitszufriedenheit ist höher. Deshalb sollte jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte die Wahl nutzen, denn jede Stimme zählt.

"Die Betriebswahlen sind ein fundamentales Recht, das verhindert, dass Beschäftigte der Willkür von Unternehmen undPolitik ausgeliefert sind", meint der Erste Bevollmächtigte Detlef Kunkel. "Zudem sorgen Betriebsräte für bessere Arbeitsbedingungen. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es nachweislich höhere Entgelte und sicherere Arbeitsplätze."

 

Deutschland ist das Land der Mitbestimmung. In keinem anderen Land Europas haben Betriebsräte so umfassende Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmung wird auf der Betriebsebene im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Auf Betriebsebene vertritt der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer. Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist außerdem ein Gesamtbetriebsrat zu bilden, der aus den Vertretern der einzelnen Betriebsräte besteht. Es ist Aufgabe des Betriebsrates, sowohl die wirtschaftlichen als auch die sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Belegschaft wahrzunehmen.

 

Arbeitgeber und Betriebsrat sollen nach den Vorgaben des Gesetzes dabei vertrauensvoll und unter Berücksichtigung geltender Tarifverträge und mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammenarbeiten.

 

"Wir haben gezeigt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Betriebsrat und IG Metall Beschäftigung sichern kann", erläutert die Zweite Bevollmächtigte Eva Stassek. "In Konfliktsituationen konnten IG Metall-Betriebsräte mit kompetenten Lösungen neue Perspektiven aufzeigen. Sie  setzen sich für Festanstellungen und die Übernahme von Ausgelernten ein. Sie ringen in Tarifrunden mit uns zusammen um Tariferhöhungen."

 

Das gilt nicht nur für große Konzerne wie Volkswagen. Der deutsche Mittelstand ist keine mitbestimmungsfreie Zone, belegt eine Umfrage des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung (IfM). In Unternehmen ab 200 Beschäftigten sind Betriebsräte der Normalfall. Hier findet sich in 81 Prozent der Fälle eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung.

 

Auch in 29 Prozent der Unternehmen mit mindestens 20 und weniger als 500 Beschäftigten gibt es eine gewählte Arbeitnehmervertretung. In kleinen Unternehmen unterhalb einer Belegschaftszahl von 50 verfügen 17 Prozent über Betriebsräte.

 

Kunkel: "Die IG Metall hat zum Beispiel im Rahmen der bundesweiten Handwerks-Offensive viele Mitglieder gewonnen." Die Betriebsbetreuer der IG Metall Braunschweig konnten in Klein- und Mittelbetrieben neue Betriebsratsgremien aufbauen und qualifizieren.

 

"Ich kann nur jedem Beschäftigten empfehlen, an den Betriebsratswahlen teilzunehmen", so Stassek. "Das sehen sogar viele Mittelständler gerade der jüngeren Generation auch so. Sie suchen nach einem Dialog mit ihren Beschäftigen. Manche betonen sogar, dass sie bestimmte schwierige Veränderungen gerade in Krisenzeiten ohne Zusammenarbeit mit den Betriebsräten wohl nicht geschafft hätten."

 

In den Betrieben der IG Metall Braunschweig wird vom 1. März bis 31. Mai 2014 gewählt.

Von: metallzeitung

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