Tarifoption: Auch Berechtigte in Teilzeit können künftig Geld in freie Tage wandeln

09.07.2019 | Mehr freie Tage statt mehr Geld: Zehntausende Kolleginnen und Kollegen bei Volkswagen haben sich in diesem Jahr bereits dafür entschieden, die neue Tarifliche Zusatzvergütung („T-ZUV“) in sechs zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

Machen dürfen das besonders belastete Gruppen: nämlich Eltern kleiner Kinder, Pflegende und Beschäftigte in Schichtarbeit. Bisher war dabei allerdings Arbeit in Teilzeit für viele ein Ausschlusskriterium. Ab kommendem Jahr ist das vorbei. Teilzeitler, die vor Januar 2019 in Teilzeit waren, blieben bisher ausgeschlossen. Wer erst ab 1.Januar 2019 in Teilzeit wechselte, wurde hingegen berücksichtigt.

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