27.03.2020 | Die Bundesregierung hat im Eilverfahren die Regelungen für die Kurzarbeit verändert. Vor allem die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die direkt oder indirekt von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, sollen so eine wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Die Kurzarbeit entlastet die Unternehmen schnell von Personalkosten, wenn Produktion oder Veranstaltungen vorübergehend ausgesetzt werden müssen.