26.01.2009 | Gute Nachrichten für Pendler: Das Bundesverfassungsgericht die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweges gekippt. Jetzt gilt wieder die alte Regelung. Alle Pendler haben rückwirkend Anspruch auf die volle Pauschale seit 2007 vom ersten Kilometer an.
Was müssen Pendler tun, um an ihr Geld zu kommen? In der Regel nichts. Wer seinen Arbeitsweg weiterhin in der Steuererklärung deklariert hatte, bekommt automatisch die Beträge erstattet. Wer jedoch seinen weniger als 20km langen Arbeitsweg nicht in der Steuererklärung angegeben hat, muss diesen jetzt nachmelden.
Die IG Metall berät ihre Mitglieder in diesen und ähnlichen Fragen zur Pendlerpauschale. Mitglieder der Verwaltungsstelle Braunschweig können sich an <link internal-link>Jürgen Meinhardt wenden.