Grenzbetrag knapp überschritten? - Trotzdem Kindergeld beantragen!

 

 

Jedes Jahr steht in den Familien mit Kinder in der Ausbildung die bange Frage im Raum, ob es auch für dieses Jahr noch Kindergeld gibt. Um dies überprüfen zu können enthält diese Meldung einen Excel-Tool im Anhang, mit dem sehr einfach überprüft werden kann, ob noch Ansprüche gegenüber der Familienkasse bestehen oder nicht. Wer einen Cent zuviel verdient, bekommt kein Kindergeld. Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts könnte sich das jetzt ändern. Die IG Metall empfiehlt: Wer geringfügig über dem Grenzbetrag liegt, soll trotzdem Kindergeld beantragen. 

 

Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154,- € und für jedes weitere Kind 179,- €. Das Kindergeld ist schriftlich beim Arbeitsamt - Familienkasse - zu beantragen. 

Insbesondere in der Metall- und Elektroindustrie überschreiten Azubivergütungen, je nach Tarifgebiet, im 3. oder im 4. Ausbildungsjahr die Grenze zum Anspruch auf Kindergeld.  

Rechtlich ist das Fallbeilprinzip in diesem Zusammenhang umstritten. Damit keine Ansprüche verfallen sollten in diesen Fällen Einsprüche geschrieben werden. 

Die Verringerung des Bruttojahreseinkommens durch die Bruttoentgeltumwandlung ist möglich (z.B. Metallrente). Hierbei ist die Verbesserung der eigenen Altersvorsorge neben den erhöhten Chancen auf Kindergeld ein weiterer Vorteil.

 

Außerdem: Wir haben eine Zusammenstellung wichtiger Informationen zum Thema Kindergeld und Freigrenzen erstellt. Diese sind im PDF-File zu ersehen.

Von: Holger Neumann

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