Beschäftigte bei Zollern BHW unterstützen IG Metall-Aktion für Altersteilzeitregelung

13.06.2008 | "High Noon" bei Zollern: Nichts geht mehr ab 13:00 Uhr, denn etwa 200 Kolleginnen und Kollegen beenden vorzeitig ihre Arbeit. Damit unterstützen sie die Forderung der IG Metall nach einer neuen Regelung der geförderten Altersteilzeit.

Diese Neuregelung ist nötig, da die Bundesregierung bislang nicht bereit ist, die Förderung über das Jahr 2009 hinaus zu erhalten. Der Wegfall der gesetzlichen Regelung hat wiederum Folgen für tarifliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit, die zwischen IG Metall und Arbeitgebern geschlossen wurden.

 

"Wir brauchen weiterhin die gesetzlich geförderte Altersteilzeit. Nur so können wir es einerseits schaffen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und dafür andererseits Jüngere nachrücken können, beispielweise diejenigen, die ihre Ausbildung beendet habe und über diesen Weg fest im Betrieb übernommen werden können", erklärt Heino Plate, Betriebsrats­vorsitzender bei Zollern BHW und fährt fort: "Nur wenn die bisherige gesetzliche Förderung oder etwas Vergleichbares erhalten bleibt, können wir den sich abzeichnenden demographischen Wandel in den Betrieben sinnvoll gestalten. Das haben auch viele Unternehmensverantwortliche erkannt und teilen unsere Position."

 

Eva Stassek von der IG Metall Braunschweig ergänzt: "Um so unverständlicher ist die harte Haltung auf Seiten des Verbandes. Wir verstehen nicht, dass sich NiedersachsenMetall gegen eine Fortführung der geförderten Altersteilzeit ausspricht. Wir fordern die Bundesregierung auf, die geförderte Altersteilzeit über das Jahr 2009 hinaus zu verlängern. Die Arbeitgeber können und sollten uns daher in unserer Forderung an die Bundesregierung unterstützen oder ab 2010 selbst für die bisher geleistete Förderung aufkommen."

 

Bislang beteiligten sich an der IG Metall Kampagne bundesweit weit mehr als 100.000 Beschäftigte aus ca. 300 Betrieben. Die Verhandlungen zwischen IG Metall und NiedersachsenMetall zur tariflichen Altersteilzeit wurden auf den 23.06.2008 vertagt. Die IG Metall hatte den bestehenden Tarifvertrag zum 30. April 2008 gekündigt, weil dieser durch die sich voraussichtlich ändernde Gesetzlage neu verhandelt werden muss.

 

 

 

Hintergrundinformationen

 

Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit läuft Ende 2009 aus. Diese politische Entscheidung nimmt älteren Beschäftigten die Möglichkeit für einen frühen, gesunden Ruhestand und verbaut jungen Menschen den Weg zu festen Arbeitsplätzen. Die IG Metall fordert daher von der Politik, weiterhin eine geförderte Altersteilzeit als Instrument des flexiblen Übergangs in die Rente möglich zu machen.
 
Altersteilzeit...

  • ist eine Beschäftigungsbrücke und leistet als Integrationsmodell einen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit,
  • ist ein Instrument, das helfen kann, eine ausgewogene Altersstruktur in den Betrieben zu verwirklichen,
  • kann einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in den Betrieben leisten und
  • trägt dazu bei, dass Beschäftigte gesund den Ruhestand erreichen können.

Bisherige Regelung in der Metall- und Elektroindustrie

 

Die Beschäftigten werden über die Gesamtdauer der Altersteilzeit als Teilzeitbeschäftigte behandelt und bezahlt. Während der Dauer der Altersteilzeit erhalten die Beschäftigten nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ein Arbeitsentgelt, das der Hälfte des Arbeitsentgeltes eines Vollzeitbeschäftigten entspricht. Zusätzlich erhalten sie einen sogenannten Aufstockungsbetrag in Höhe von mindestens 20 Prozent ihres Arbeitsentgeltes von der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem gibt eine weitere tarifliche Aufstockung des Entgeltes auf 82% des vorherigen Nettobetrages.

Darüber hinaus werden auch die Rentenversicherungsbeiträge auf eine Höhe von 95 Prozent des Rentenversicherungsbeitrages eines Vollzeitbeschäftigten aufgestockt. Durch diese Aufstockung des Arbeitsentgeltes und die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge kann gewährleistet werden, dass ein für die Beschäftigten sozial vertretbarer Übergang von der Arbeit in den Ruhestand erfolgt.

 

Die Position der IG Metall

  • Die Altersteilzeit muss weiterhin steuerlich gefördert werden: Die Aufstockungszahlungen müssen steuer- und sozialversicherungsrechtlich freigestellt bleiben.
  • Die Altersteilzeit soll von der Bundesagentur für Arbeit auch künftig gefördert werden, etwa wenn die frei werdenden Stellen mit Unter-25jährigen oder älteren Arbeitslosen wieder besetzt werden.
  • Die Arbeitgeber sollen an der Finanzierung der Altersteilzeit beteiligt werden, weil die Massenarbeitslosigkeit und der Strukturwandel Herausforderungen sind, für deren Bewältigung auch die Arbeitgeber herangezogen werden müssen.
  • Die Möglichkeit, zwischen verblockter und unverblockter Altersteilzeit wählen zu können, hat sich bewährt und muss erhalten bleiben.
    • verblockte Altersteilzeit: Die/der betreffende ArbeitnehmerIn arbeitet zunächst Vollzeit weiter und wechselt dann in die Ruhephase der Altersteilzeit.
    • unverblockte Altersteilzeit: Die/der betreffende ArbeitnehmerIn arbeitet während des gesamten Zeitraums ihrer/seiner Altersteilzeit in Zeilzeit.

In Salzgitter demonstrierten am gleichen Tag 2000 Beschäftigte für eine neue Altersteilzeitregelung (siehe Pressemitteilung unten unter "Dateien").

Von: mm/dud

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