Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Beschäftigte

25.07.2018 | Für Viele ist die Arbeit dieser Tage eine höchst schweißtreibende Angelegenheit. Gewerkschaftsjurist Till Bender gibt Tipps und erklärt, welche Rechte Beschäftigte jetzt haben - und ab welchen Temperaturen der Arbeitgeber wie handeln muss.

Foto: Juergen Faelchle/Fotolia

So schön es ist, am Baggersee oder im eigenen Garten die Hitze zu genießen, so beschwerlich fällt oft das Arbeiten unter diesen Bedingungen. Manche Sonnenanbeter fragen sich da: "Muss ich wirklich am Arbeitsplatz bleiben - oder bekomme ich Hitzefrei?" Die Antwort ist so kurz wie ernüchternd: Nein, es gibt für Beschäftigte grundsätzlich kein Hitzefrei. Allerdings muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der jeweiligen Dienstleistung gestattet (Paragraf 618 BGB).

 

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Von: igmetall

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