Arbeitsrecht

Kündigungen

Ist eine nach §17 Kündigungsschutzgesetz notwendige Massenentlassungs-Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit unterblieben oder war diese fehlerhaft, wird ein Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Ohne Anzeige kann eine wirksame Entlassung nicht erfolgen (BAG - 6AZR 451/04 vom 16. Juni 05).

Info: Ab 10% Kündigungen von der Belegschaftsstärke sind Massenentlassungen und müssen beim Arbeitsamt angezeigt werden!

 

In einem Antrag auf Auflösung des Arbeitverhältnisses nach § 9 Kündigungsschutzgesetz darf sich der Arbeitgeber auch auf Gründe berufen, mit denen er schon vorher eine - erfolglose - ausgesprochene Kündigung gerechtfertigt hat. Er muss dann aber auch durch zusätzliche Fakten belegen, dass eine gute Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist

(Bundesverfassungsgericht BVerfG - 1 BvR 1944 vom 22.10.2004).

 

Überstunden

Ein AN kann die Bezahlung vor Gericht nur erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachvollziehbar aufgelistet hat

(Az.: 6Sa 799/04).

Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden sein. Sie müssen zumindest für die Erledigung einer Arbeit notwendig gewesen sein (BAG vom 25. Mai 2005 - 5AZR 319/04).

Unser Tipp: Genau Buch führen über geleistete Stunden und deren Vergütung!

 

 

Altersstruktur

kann bei Sozialauswahl zählen. Eine ausgewogene Altersstruktur zu erhalten, kann ein berechtigtes betriebsliches Interesse des Arbeitgebers sein (BAG vom 20. April 2005 -2 AZR 201/04).

 

Klauseln im Arbeitsvertrag

wonach der AN eine Vertragsstrafe zahlen muss, wenn der Arbeitgeber ihm wegen vertragswidrigen Verhaltens fristlos kündigen kann, sind unwirksam

(BAG - 8 AZR 425/04 vom 21. April 2005).

 

Berufsschulzeiten

Die Zeit, die der Auszubildende in der Berufsschule verbringt, gilt als Arbeitszeit, die der Arbeitgeber voll auf die wöchentlich zu leistende Stundenzahl anzurechnen hat - einschließlich der Berufsschulpausen und der An- und Abfahrten (Bundesarbeitsgericht 5AZR 413/999).

Die Fahrtkosten als auch die Verpflegungsmehraufwendungen wiederum gelten als besondere Ausbildungskosten, die der Azubi von seinem Einkommen als Werbungskosten abziehen darf (Finanzgericht München 12K43/02),

genauso wie die Ausgaben für Arbeitsmittel, Bücher und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Soll ein Azubi auf Geheiß des Arbeitgebers eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besuchen, etwa eine Privatschule, so müssen alle entstehenden Kosten vom Arbeitgeber übernommmen werden (Bundesarbeitsgericht, 6AZR381/00).

 

Betriebsfremde Gewerkschaftsfunktionäre haben Zutritt zur Firma

Betriebsfremde Gewerksschaftsfunktionäre dürfen grundsätzlich Firmengelände betreten, um dort Mitglieder zu werben. Das geht aus einem Urteil des BAG hervor. Gewerkschaftsvertreter müssen für eine bestimmte Zeit in den Firmenräumlichkeiten geduldet werden (1 AZR 460 / 04). Die Richter beriefen sich auf die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, die das Recht beinhalte, Vereinigungen zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beizutreten. Daraus ergebe sich auch ein allgemeines Zutrittsrecht von Gewerkschaftsmitgliedern zu Werbezwecken im Betrieb.

Unser Tipp: Um Probleme zu vermeiden könnten die Arbeitspausen genutzt werden.

 

Sieben Tage arbeiten ohne Pause ist unzulässig

Arbeitnehmer dürfen nicht sieben Tage am Stück beschäftigt werden. Dies gilt auch, wenn sich die Arbeit auf mehrere Arbeitgeber verteilt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilte, dass die Pflicht Sonntagsarbeit auszugleichen, arbeitgeberübergreifend sei (Az:2 AZR 211/04). Nach dem Arbeitszeitgesetz sind nur wenige Ausnahmen zulässig.

 

Entgeltfortzahlung

Wird ein übernommener Auszubildender krank, entsteht keine neue vierwöchige Wartezeit für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis werden als eine Einheit behandelt. 

 

Zeitverträge

Nach der Neufassung des§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind auch in Kleinbetrieben und in den ersten sechs Beschäftigungsmonaten Befristungen ohne sachlichen Grund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber schon vorher ein Arbeitsverhältnis bestand

(BAG AZR 690/02 vom 6.11.2003).

 

Ungleiche Behandlung muss begründet sein

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld Arbeiter und Angestellte nicht unterschiedlich behandeln (BAG vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04).

 

Anmerkung:

Diese Urteile sind von uns übernommen worden um Hilfestellung zu geben. Im ERNSTFALL unbedingt Rechtsbeistand durch Deine Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Wir können keine Gewähr übernehmen !