Suchtprävention

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX

 

Nicht wegschauen, sondern das Problem ansprechen! Bei Suchterkrankungen ist frühzeitiges Eingreifen wichtig. Eine klare Strategie ist die Voraussetzung der Mitbestimmungsgremien im Umgang mit betroffenen Mitarbeitern und für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig.

In diesem Seminar geht es darum, grundlegende Kenntnisse sowie die Sensibilisierung für Suchtstrukturen in Gesellschaft und Betrieb zu erlangen. Insbesondere wird die Alkoholabhängigkeitserkrankung in den Blick genommen.

Effektive und erprobte Möglichkeiten betrieblicher Suchtprävention und -hilfe sowie ihre arbeitsrechtlichen Grundlagen werden im Seminar erarbeitet. Denn das Ziel heißt: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass ein Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät. Die Praxis zeigt, dass es häufig Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte sind, die den Aufbau einer Suchtprävention im Betrieb initiieren, vorantreiben und maßgeblich mitgestalten.

 

Inhalte:

  • Ursachen und Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen
  • Merkmale und Auffälligkeiten am Arbeitsplatz
  • Das Verhalten des Umfeldes
  • Die Rollen und Aufgaben von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, Suchtberatung und Vorgesetzten
  • Rechtliche Grundlagen der Handlungsmöglichkeiten von BR und SBV
  • Möglichkeiten betrieblicher Suchtkrankenhilfe
  • Erarbeiten einer Muster-Betriebsvereinbarung

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, SchwerbehindertenvertreterInnen, Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen

 

Seminar-Nummer Termin Ort
112011 06.03. - 11.03.2011 Springe
112035 25.09. - 30.09.2011 Springe

 

Termine

  20.10.2012 - 27.10.2012  
Seminar in Theresienstadt
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