Arbeits- und Gesundheitsschutz 1
Freistellung: § 37.6 BetrVG, 96.4 SGB IX §, NBildUG
Der Erhalt der Gesundheit und die Verhütung von Krankheit und Unfällen ist für die Gestaltung humaner, gesunder Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze notwendig. Arbeit darf nicht krank machen, das ist ein zentrales gewerkschaftlichen Ziel im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Damit dies im Betrieb auch praktisch umgesetzt werden kann, ist es wichtig, die gesetzlichen Möglichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz, dem BetrVG, der Arbeitsstättenverordnung etc. zu kennen und die Inhalte anwenden zu können. Darüber hinaus wird die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Einrichtungen des Arbeitsschutzes vermittelt.
Die in diesem Bereich zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten in Form von Informations- und Mitbestimmungsrechten kennen und anwenden können ist das Ziel dieses Grundlagenseminars.
Inhalte:
- Bestandsaufnahme der Belastungen im Betrieb und ihrer Auswirkungen auf den Menschen
- Interessensituation im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Das Arbeitsschutzrecht und die Arbeitsschutzorganisation
- Handlungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zielgruppe: Besonders geeignet ist dieses Seminar für Vertrauensleute, die auch Aufgaben im Arbeitsschutz wahrnehmen, Betriebsräte und Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sowie Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen.
| Seminar-Nummer | Termin | Ort |
| 122009 | 24.06. - 29.06.2012 | Hustedt |
| 122036 | 18.11. - 23.11.2012 | Springe |






