Die DGB Gewerkschaften haben vier Tarifverträge für Zeitarbeitsbeschäftigte abgeschlossen

Tarifverträge Zeitarbeit DGB/iGZ e.V., Stand: 1. April 2008

 

1. Manteltarifvertrag Zeitarbeit (nur § - kein Text)

§1 Geltungsbereich

§2 Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses

§3 Arbeitszeit §3.1 Arbeitszeit §3.2 Arbeitszeitkonto

§4 Zuschläge §4.1 Mehrarbeit §4.2 Nachtarbeit §4.3 Sonntagsarbeit §4.4 Feiertagsarbeit §4.5 Sonstige Zuschlagsvereinbarungen

2. Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

3. Entgelttarifvertrag

Zeitarbeitsschäftigungssicherung in der Zeitarbeit

§5 Arbeitsbefreiung

§6 Urlaub §6.1 Urlaubsgewährung §6.2 Urlaubsanspruch

- im 1. Jahr 24 Urlaubstage- im 2. Jahr 25 Urlaubstage- im 3. Jahr 26 Urlaubstage- im 4. Jahr 28 Urlaubstage - ab dem 5. Jahr 30 Urlaubstage

§6.3 Urlaubsentgelt §7 Brückentage/ Betriebsruhe

§8 Jahressonderzahlungen §9 Tarifliche Schlichtungsstelle

§10 Abschlussfrist §11 Inkrafttreten und Kündigung §12 Salvatorische Klausel

Entgeltrahmentarifvertrag

§1 Geltungsbereich

§2 Eingruppierungsgrundsätze §3 Entgeltgruppen (Arbeitsbeschreibung) §4 Entgeltstufen §5 Einsatzbezogene Zulage §6 Entgeltschlüssel/Sonderregelung OST

§7 Inkrafttreten und Kündigung §8 Salvatorische Klausel

Entgelttarifvertrag

§1 Geltungsbereich

§2 Entgelte

Entgelttabelle West (ab 1. November bis einschl. 31. Dezember 2008)

  Entgeltgruppe

        (EG)

  Eingangsstufe

        (ES)

Zulage(0,20%)

Zulage(0,35%)

M

7,31

7,51

-

1

7,51

7,71

-

2

7,73

7,93

-

3

8,48

8,68

-

4

9,52

9,72

10,52

5

10,80

-

11,15

6

12,09

-

12,44

7

13,36

-

13,71

8

14,63

-

14,98

9

17,38

-

17,73

 

Die Entgelttabelle Ost (Geltungszeitraum wie oben) und alle weiteren sind in dem Heft "Tarifverträge Zeitarbeit DGB/iGZ", Stand: 1. April 2008 aufgeführt.

Das Heft ist erhältlich bei der IG Metall Braunschweig,
Ansprechpartner ist Alfred Oehl, siehe unter Kontakte!

 

§3 Sonderregelung

§4 Inkrafttreten und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 1. November 2007 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft und ersetzt den Entgelttarifvertrag vom 30. Mai 2006. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2008, gekündigt werden.

§5 Savatorische Klausel

 

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Zeitarbeit

§1 Geltungsbereich §2 Öffnungsklausel bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten §3 Inkrafttreten und Kündigung