Entscheidung des Tarifausschusses
Mindestlohn vereinbart
Im Westen 9,20 Euro und im Osten 7,70 Euro
Für die rund 200000 Beschäftigten im Elektrohandwerk gilt rückwirkend ab 1. September 2007 ein gesetzliches Mindestentgelt. Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschloss am 17. September, die Mindestentgelte für allgemeinverbindlich zu erklären.Das Mindestentgelt kommt zur Anwendung für Beschäftigte, die ihre Tätigkeiten außerhalb des Betriebs ausüben - unter anderem auf Baustellen, bei Montage oder Kabelverlegung. Es bindet auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland arbeiten. Das Mindestentgelt gilt nicht für Auszubildende und auch nicht beispielsweise für Büroangestellte, die nur im Betrieb arbeiten. Die Höhe des Mindestentgelts liegt im Westen bei 9,20 Euro in der Stunde, im Osten - einschließlich Berlin - bei 7,70 Euro in der Stunde. Es wird bis zum 1. Januar 2010 schrittweise angehoben (siehe Tabelle). Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2010. Er regelt die unterste Grenze beim Entgelt; wer per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag in der Stunde mehr verdient, ■ bekommt seinen höheren Verdienst selbstverständlich weiter. Die IG Metall konnte außerdem erreichen, dass sich die Schere zwischen Ost- und Westlöhnen weiter schließt. Eine weitere Angleichung - wie von der IG Metall gewünscht - war mit den Arbeitgebern nicht zu machen.Den Tarifvertrag hatte die IG Metall bereits im Januar diesen Jahres mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) geschlossen.IG Metall und ZVEH hatten im Februar 2007 beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags beantragt. Die IG Metall begrüßte die positive Endscheidung des Tarifausschusses. „Damit ist sichergestellt, dass im Elektrohandwerk Lohndumping und Schmutzkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben wird", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber. Durch die Allgemeinverbindlichkeit sei ein wichtiger Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen unter den Elektrobetrieben und für die Beschäftigten erreicht worden. Huber bezeichnete die Entscheidung als Signal an die Politik, einem Wettbewerb um die niedrigsten Löhne nicht weiter tatenlos zuzusehen. Dass dieser Weg richtig ist, hat anscheinend auch die Mehrheit der Arbeitgeber im Elektrohandwerk begriffen -sonst wären sie diesen Schritt nicht gemeinsam mit der IG Metall gegangen.
Die neuen Mindestentgelte
West Ost
(inklusive Berlin)
Ab 1. September 2007 9,20 € 7,70 €
Ab 1. Januar 2008 9,40 € 7,90 €
Ab 1. Januar 2009 9,55 € 8,05 €
Ab 1. Januar 2010 9,60 € 8,20 €
„Christliche Gewerkschaft" in die Schranken gewiesen
Durch die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags werden den „christlichen Gewerkschaften" Schranken gesetzt. Sie hatten in mehreren Bundesländern Tarifverträge vereinbart, nach denen alle Un- und Angelernten weniger als 7,70 Euro (Ost) bzw. 9,20 Euro (West) pro Stunde verdienten. In den ostdeutschen Bundesländer lagen sogar die Stundenlöhne von Gesellen darunter; sie betrugen bislang 7,45 Euro (Thüringen), 7,48 Euro (Mecklenburg-Vorpommern), 7,50 Euro (Sachsen) und 7,52 Euro (Brandenburg). Diese Billig-Entgelte sind nun hinfällig geworden. Für weniger als den Mindestlohn kann niemand mehr beschäftigt werden. Auch bei weiteren Regelungen sind Tarifverträge der IG Metall besser als die der „christlichen Gewerkschaften" - sie sehen kürzere Arbeitszeiten, mehr Urlaubstage und höhere Sonderzahlungen vor. Die IG Metall-Tarifverträge gelten nur für Mitglieder der IG Metall; auch dann, wenn sie länger nicht mehr verhandelt worden sind und sich in Nachwirkung befinden. Deshalb sollten wir versuchen, in allen Bundesländern wieder IG Metall-Flächentarifverträge durch-zusetzen. Dass es geht, wenn die Arbeitnehmer bereit sind, dafür zu kämpfen, haben wir in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz bewiesen! In den Flächentarifverträgen dort sind unter anderem mehr Geld, 30 Tage Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und kürzere Arbeitszeiten vereinbart. Dafür lohnt es sich zu streiten